beeiden

beeiden

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be|ei|den [bə'|ai̮dn̩] <tr.; hat:
durch einen Eid bekräftigen, beschwören:
eine Aussage vor Gericht beeiden.
Syn.: beeidigen (geh.).
 
• beeiden/beeidigen/vereidigen
Die Verben beeiden und (gehoben:) beeidigen werden ohne Bedeutungsunterschied im Sinne von unter Eid aussagen, eine Aussage, einen Tatbestand oder die Richtigkeit einer Behauptung durch Eid (vor Gericht, bei der Polizei) bekräftigen gebraucht.
– Der Zeuge sagte, er habe den Mann noch kurz vor dessen Tod gesehen und er wäre bereit, diese Aussage zu beeidigen/beeiden.
Das Partizip Perfekt »beeidigt« wird darüber hinaus (vor allem in Verbindung mit bestimmten Berufsbezeichnungen) auch in der Bedeutung von vereidigen verwendet:
– öffentlich beeidigter Übersetzer und Dolmetscher für die polnische Sprache
Vereidigen (mit Akkusativ der Person!) bedeutet hingegen eine Person durch Eid verpflichten, an bestimmte Verpflichtungen, Aufgaben binden. Beamte und Rekruten werden z. B. vereidigt:
– Die Bundestagspräsidentin vereidigte den Bundeskanzler.
– Die Rekruten wurden gestern in der Kaserne vereidigt.

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be|ei|den 〈V. tr.; hat〉 etwas \beeiden einen Eid auf etwas leisten, etwas beschwören; oV 〈veraltet〉 beeidigen

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be|ei|den <sw. V.; hat:
durch einen Eid bekräftigen, beschwören:
eine Aussage vor Gericht b.

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be|ei|den <sw. V.; hat: durch einen Eid bekräftigen, beschwören: eine Aussage vor Gericht b.; Zeugen haben die Nitribitt am Mittag des 29. Oktober zum letzten Mal getroffen, andere beeiden, sie noch am Tage darauf gesehen zu haben (Noack, Prozesse 27); alle Anschuldigungen müssen durch beeidete Zeugenaussagen vor Gericht erwiesen werden (Prodöhl, Tod 227).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Beeiden — Beeiden, oder Beeidigen, verb. reg. act. in der rechtlichen Schreib und Sprechart. 1) Mit einem Eide bestätigen, beschwören. Eine Aussage beeiden, oder beeidigen. 2) Durch einen Eid verbinden. Ein beeidigter Zeuge. Daher die Beeidung, oder… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • beeiden — V. (Oberstufe) durch einen Eid versichern Synonym: beeidigen (geh.) Beispiele: Die Beschuldigte hat ihre falsche Aussage vor Gericht beeidet. Der Polizist fragte ihn, ob er bereit ist, das zu beeiden …   Extremes Deutsch

  • beeiden — be·ei·den; beeidete, hat beeidet; [Vt] etwas beeiden einen Eid darauf schwören, dass etwas wahr ist <eine Aussage beeiden> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • beeiden — beeid[ig]en:⇨schwören(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • beeiden — be|ei|den (mit einem Eid bekräftigen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • geloben — beeiden; schwören; beschwören; versichern * * * ge|lo|ben [gə lo:bn̩] (geh.): a) <tr.; hat feierlich, fest versprechen: Gehorsam, Besserung geloben; sich [gegenseitig]/(geh.) einander Treue geloben. b) <+ sich> sich etwas fest vornehmen …   Universal-Lexikon

  • zusichern — beeiden, beteuern, sich binden, Brief und Siegel geben, bürgen, die Hand darauf geben, die Versicherung geben, eine Verpflichtung eingehen, ein Versprechen geben, sich festlegen, garantieren, gewährleisten, [hoch und heilig] versichern, schwören …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • beeidigen — be|ei|di|gen [bə |ai̮dɪgn̩] <tr.; hat (geh.): durch einen Eid bekräftigen; beschwören: sie mussten ihre Aussage vor Gericht beeidigen; beeidigte Zeugenaussagen. Syn.: ↑ beeiden.   • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben beeiden und… …   Universal-Lexikon

  • vereidigen — ver|ei|di|gen [fɛɐ̯ |ai̮dɪgn̩] <tr.; hat: jmdn. durch einen Eid auf, zu etwas verpflichten: die Zeugen wurden vereidigt; der Präsident wurde auf die Verfassung vereidigt.   • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben beeiden und (gehoben:)… …   Universal-Lexikon

  • schwören — 1. auf seinen Eid nehmen, beeiden, einen Eid ablegen/leisten, einen Schwur ablegen/leisten, geloben, sein Wort geben, sich verbürgen, sich verpflichten; (geh.): beeidigen; (veraltet): sich verschwören. 2. a) beteuern, Brief und Siegel geben, die… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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